Im StGB, das auch der Rechtsmedizinerin
Andrea Dettling bekannt sein dürfte, steht:
Als der Richter Gregor
Mössner im Jahr 2018 eine Ordnungshaft von 15 Tagen gegen einen wegen
chronischer Schizophrenie für schuldunfähig erklärten Antragsgegner
verhängte (siehe http://www.chillingeffects.de/schizophrenie2.pdf,
Seiten 1 bis 3), hat Richter Mössner das Verbrechen (§
12 Abs. 1 StGB) der Freiheitsberaubung begangen, weil die Verhängung
einer Freiheitsstrafe/Ordnungshaft gegen einen Schuldunfähigen von
länger als eine Woche das Verbrechen der Freiheitsberaubung verwirklicht:
Der Versuch der Freiheitsberaubung ist strafbar (§ 239 Abs. 2 StGB). Ferner ist auch die Beihilfe strafbar: "Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat", § 27 Abs. 1 StGB. Der das Verbrechen
der Freiheitsberaubung begehende Richter Gregor Mössner wurde bereits
im April 2019 durch folgenden Brief aufgefordert, vom Verbrechen der Freiheitsberaubung
abzulassen, was Richter Gregor Mössner jedoch verweigerte:
Nunmehr erwartet Richter Gregor Mössner von der Heidelberger Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling, daß sie dem Richter Gregor Mössner Beihilfe zum Verbrechen der Freiheitsberaubung leistet, indem sie ihm durch ein Gutachten bescheinigen soll, daß Richter Mössner das Verbrechen der Freiheitsberaubung in bezug auf den wegen chronischer Schizophrenie für schuldunfähig erklärten Antragsgegner begehen darf, der "ausweislich der Strafakten an einer chronischen schizophrenen Psychose" leidet, wie der freiheitsberaubende Richter Gregor Mössner in seinem Beschluß selbst zugibt, den er am 24.06.2020 unter 1 W 27/20 (vormals 5 O 180/16) an die Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling sowie an das Gesundheitsamt in Heidelberg geschickt hat. Man darf sehr gespannt
sein, ob die Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling bereit ist, dem Richter
Mössner Beihilfe zum Verbrechen der Freiheitsberaubung zu leisten
und dem Richter durch ein rechtsmedizinisches Gutachten bescheinigt, daß
der Richter diesen wegen chronischer Schizophrenie für schuldunfähig
erklärten Antragsgegner mittels verbrecherischer Freiheitsberaubung
für 15 Tage in der JVA einsperren darf.
Die Rechtsmedizinerin Dr.
Andrea Dettling arbeitet im Gesundheitsamt Heidelberg, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis,
das dem schuldunfähigen Antragsgegner seit 15 Jahren, seit 2005 bis
heute 2020, aufgrund seiner
jahrzehntelangen chronischen Schizophrenie in seinem Schwerbehindertenausweis einen
Grad der Behinderung von 100 attestiert (GdB von 100 ab 2005, zuvor GdB von
80 ab 1993). Nunmehr erwartet der Karlsruher Richter Gregor Mössner von der Heidelberger Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling, daß sie dem Richter Beihilfe zum Verbrechen der Freiheitsberaubung leistet, indem sie ihm durch ein Gutachten bescheinigen soll, daß der Richter das Verbrechen der Freiheitsberaubung in bezug auf den durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Heidelberg für schuldunfähig erklärten Antragsgegner begehen darf und mittels verbrecherischer Freiheitsberaubung den schizophrenen Antragsgegner für 15 Tage in der JVA einsperren darf, dem das Gesundheitsamt aufgrund der "Ärztlichen Begutachtungen von Dr. med. Andrea Dettling" (siehe oben) seit Jahren einen Grad der Behinderung von 100 wegen chronischer Schizophrenie attestiert.
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