"Angenommen, Frau Guth, Sie hätten eine pflegebedürftige Mutter, und der Zustand Ihrer Mutter hätte sich verschlechtert, und angenommen, Frau Guth, Sie bitten den Hausarzt um Untersuchung Ihrer Mutter im Pflegeheim, und angenommen, Frau Guth, der Hausarzt untersucht Ihre Mutter nicht, sondern verschickt nur einen Selbstauskunftsbogen, und angenommen, Frau Guth, Sie bitten den Hausarzt einen Monat lang um Untersuchung Ihrer Mutter, aber der Hausarzt verschickt immer nur einen Selbstauskunftsbogen, und angenommen, Frau Guth, Ihre Mutter stirbt nach einem Monat, werden Sie dann von der Kriminalpolizei prüfen lassen, ob der Hausarzt die Straftat der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) oder fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) begangen hat?" |