Die Unterlassung der Begutachtung
des Pflegegrades bis zum Tod
 
Offene Briefe an die Kaufmännische Krankenkasse
und den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg

 

"Angenommen, Frau Guth, Sie hätten eine pflegebedürftige Mutter, und der Zustand Ihrer Mutter hätte sich verschlechtert, und angenommen, Frau Guth, Sie bitten den Hausarzt um Untersuchung Ihrer Mutter im Pflegeheim, und angenommen, Frau Guth, der Hausarzt untersucht Ihre Mutter nicht, sondern verschickt nur einen Selbstauskunftsbogen, und angenommen, Frau Guth, Sie bitten den Hausarzt einen Monat lang um Untersuchung Ihrer Mutter, aber der Hausarzt verschickt immer nur einen Selbstauskunftsbogen, und angenommen, Frau Guth, Ihre Mutter stirbt nach einem Monat, werden Sie dann von der Kriminalpolizei prüfen lassen, ob der Hausarzt die Straftat der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) oder fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) begangen hat?"


 
 
Offener Brief an den Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Matz von der KKH
Offener Brief an Frau Nadin Jahnke von der KKH (Kaufmännische Krankenkasse)
Offener Brief an Frau Annika Lenz von der KKH (Kaufmännische Krankenkasse)
Offener Brief an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg (MD BW)
Offener Brief an Frau Annette Guth vom Medizinischen Dienst (MD BW)
Offener Brief an den Vorstandsvorsitzenden Andreas Klein vom MD BW
Die Verweigerung der Übersendung von Pflegegutachten. Brief an Andreas Klein
Falschbeurkundungen. Offener Brief an Andreas Klein und Dr. Wolfgang Matz
Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg im Originaltext
§ 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und komplettes SGB XI
 


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