Das Grafeneck-Phänomen

Übersicht für die Tübinger Studenten von Prof. Dr. Michael Pfohl



Grafeneck

Quelle: https://www.samariterstiftung.de/fileadmin/pdf/Prospekte/Hausprospekte/Hausprospekt_Grafeneck.pdf
 

Östlich von Tübingen befindet sich eine Örtlichkeit namens Grafeneck, die zum Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Tübingen gehört. Wie man in einschlägigen Fachbüchern nachlesen kann (z.B. Thomas Stöckle, "Grafeneck", Tübingen 2002, Seite 57), wurden vom Polizeipräsidium Stuttgart Polizisten, z.B. Kriminalkommissar Christian Wirth, als Befehlsempfänger angewiesen, unter Verstoß gegen § 211 StGB in Grafeneck Menschen zu ermorden. Jahrelang haben diese Befehlsempfänger, z.B. Christian Wirth vom Polizeipräsidium Stuttgart, in Grafeneck zehntausend Menschen ermordet.

Obwohl unzählige Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Tübingen eingingen, hat keiner der Leitenden Oberstaatsanwälte, weder Prof. Dr. Michael Pfohl noch sein Vorgänger Walter Vollmer noch sein Vorvorgänger Achim Brauneisen (jetzt Generalstaatsanwalt) noch sein Vorvorvorgänger Hans Ellinger bei den Grafeneck-Morden des Befehlsempfängers Christian Wirth eine strafbare Handlung erkannt:

"Eine strafbare Handlung ist nicht erkennbar."

Die Studenten von Professor Dr. Pfohl können dies selbst nachprüfen, indem sie Strafanzeige wegen der Grafeneck-Morde erstatten. Die Studenten werden dann selbst feststellen, daß weder Prof. Pfohl noch seine Oberstaatsanwälte Dr. Martin Klose, Susanne Teschner, Dr. Thomas Trück noch seine Ersten Staatsanwälte Rotraud Hölscher, Dr. Werner Burkhard, Bettina Winckler, Dr. Silke Lindemann und Edith Zug bereit sind, wegen dieser Morde tätig zu werden. Dies ist das Grafeneck-Phänomen. Es besagt, daß für die Staatsanwälte in Tübingen geistig nicht erkennbar ist, daß Befehlsempfänger, die Straftaten auf Anweisung der Justiz begehen, sich selbst strafbar machen.


Grafeneck-Phänomen, Teil 1

Grafeneck-Phänomen, Teil 2