Friedrich, Freispruch für die Nazi-Justiz, 1998, Seite 15 Gemäß § 130 StGB ist es verboten, Justizverbrechen zu leugnen oder zu verharmlosen (vgl. Auschwitzlüge, Holocaust-Leugnung). Google in Hamburg wurde jedoch Mitte 2009 gezwungen, genau das zu tun, nämlich in www.google.de die Website Oehlrich.htm zu leugnen, weil Deutsche nicht erfahren sollen, daß "durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger Justiz" unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind". Wer z.B. die Vergasung der Juden oder die Verbrechen der Justiz nicht verharmlost, muß in Deutschland damit rechnen, daß Hamburger Richter den Betreibern von Suchmaschinen verbieten, auf die Websites zu verweisen, die diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht billigen, nicht leugnen und nicht verharmlosen. Gemäß BGH-Entscheidung 1 StR 56/56 (BGHSt 10, 294) gilt als richterliches Mordprivileg die Sperrwirkung zugunsten mordender Richter. Der Justizmord ist straffrei. Wer partout nicht glauben will, daß deutsche Richter auch heute immer noch aus niedrigen Beweggründen unschuldige Menschen vorsätzlich ungestraft ermorden dürfen, sollte einmal einen Blick in einen StGB-Kommentar werfen. So steht z.B. in Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, Seite 1580, wörtlich dies: Sperrwirkung. Wikipedia definiert den Chilling Effect wie folgt: "In a legal context, a chilling effect is the inhibition or discouragement of the legitimate exercise of a constitutional right by the threat of legal sanction. The right that is most often described as being suppressed by a chilling effect is the right to free speech. A chilling effect may be caused by legal actions such as the passing of a law, the decision of a court, or the threat of a lawsuit; any legal action that would cause people to hesitate to exercise a legitimate right (freedom of speech or otherwise) for fear of legal repercussions. When that fear is brought about by the threat of a libel lawsuit, it is called libel chill". |
Die Sperrwirkung zugunsten mordender Richter Diese PDF wurde von Bing und Yahoo zensiert. |
Einstellung bei Rechtsbeugung: Musterschreiben Persilschein für rechtsbeugende Richter. |
Bing und Yahoo - A Little Madness in the Spring Diese PDF finden Bing und Yahoo: Test1, Test2. |
Il Grande Silenzio: Der perfekte Mord Diese PDF wurde zensiert. |
Das Schweigen der Lämmer Diese PDF wurde noch nicht zensiert. |
"Das hat nichts mit Zensur zu tun" Diese PDF wurde noch nicht zensiert. |
Nötigung zur Holocaust-Verharmlosung Diese PDF wurde noch nicht zensiert. |
Die Wieslocher Holocaust-Klinik Diese PDF wurde noch nicht zensiert. |
Vernissage statt Strafverfolgung Diese PDF wurde noch nicht zensiert. |
Fritz Bauers Anschuldigungsschrift Diese PDF wurde noch nicht zensiert. |
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An
Google Germany GmbH Frau Lena Tangermann 20354 Hamburg Sehr geehrte Frau Tangermann, wenn diese Website die Vergasung der Juden verharmlosen würde, und wenn diese Website die Verbrechen der Hamburger Justiz verherrlichen würde, und wenn diese Website es begrüßen würde, daß die Hamburger Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, von dem Hamburger Gerichtspräsidenten Kai-Volker Öhlrich niemals angeklagt wurden, und wenn diese Website es gutheißen würde, daß die Opfer der Verbrechen der Hamburger Justiz bis heute nicht entschädigt wurden, dann hätten Hamburger Richter Ihre Firma Google nicht im Sommer 2009 gezwungen, in Google.de diese Seite zu leugnen, bzw. Ihnen verboten, in Ihrer deutschen Suchmaschine auf diese Seite zu verweisen. Weil ich jedoch die Vergasung der Juden nicht verharmlose, und weil ich die Verbrechen der Hamburger Justiz nicht verherrliche, und weil ich es nicht begrüße, daß die Hamburger Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, niemals angeklagt wurden, und weil ich es nicht gutheiße, daß die Opfer der Verbrechen der Hamburger Justiz nicht entschädigt wurden, haben Hamburger Richter Sie gezwungen, in Google.de diese Seite zu leugnen, bzw. Ihnen verboten, in Ihrer deutschen Suchmaschine auf diese Seite zu verweisen. Es verstößt gegen die Würde des Menschen, daß man von diesem Hamburger Gericht behelligt wird, das unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" hat. Und es verstößt gegen Gesetz und Verfassung, daß man von prozeßunfähigen Hamburger Richtern (siehe z.B. Kammer25.pdf) behelligt wird, die allenfalls verkünden könnten: Wir, die Richter Andreas Buske und Harald Schulz, haben uns selbst untersucht und keine psychiatrischen Auffälligkeiten bei uns festgestellt.An Ihrer Stelle, Frau Tangermann, würde ich mich nicht gesetzwidrigen Verboten unterwerfen, die von prozeßunfähigen Richtern erlassen wurden. Hinweis: Früher befaßte sich Frau Tangermann bei Google mit dem leidigen Thema der Internet-Zensur. Später gab sie diesen Jura-Job auf und gründete eine Hundeschule. |
An einem Gebäude der Hamburger Justiz kann man lesen, daß "durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger Justiz" unzählige Menschen (die genaue Zahl wird vertuscht) "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind". Gerichtspräsident Kai-Volker Öhlrich, der jahrzehntelang in Hamburg als Strafrichter tätig war und deshalb die Hamburger Richter kennt, durch die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", weigerte sich, folgende Fragen zu beantworten: - Wieviele Hamburger
Richter sind wegen dieser Straftaten von Ihrem Gericht verurteilt worden?
Obwohl durch Hamburger Richter unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", hat Strafrichter Kai-Volker Öhlrich keinen einzigen dieser Hamburger Richter jemals verurteilt. Es ist daher unwahrscheinlich, daß Hamburger Richter, die Menschen entrechten, mißachten, quälen, ihrer Freiheit berauben und zu Tode bringen, jemals verurteilt werden. Diese Hamburger Zustände kann man als begrüßenswert ansehen oder auch nicht: - Wer die Vergasung der Juden begrüßt, und wer es begrüßt, daß durch Richter der Hamburger Justiz unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", und es begrüßt, daß solche Richter nicht verurteilt werden, wird die Hamburger Justiz als die "Krönung der Justiz" ansehen. - Wer die Vergasung der Juden nicht begrüßt, und wer es nicht begrüßt, daß durch Hamburger Richter unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", und es nicht begrüßt, daß solche Richter nicht verurteilt werden, wird die Hamburger Justiz als den "Abschaum der Justiz" ansehen. |
Der Rütli-Schwur vor dem Höchsten Gerichtshof (Deutsche Richterzeitung, 25. Oktober 1933) 20000 geisteskranke Richter und Staatsanwälte Im Oktober 1933 haben
20000 geisteskranke Richter und Staatsanwälte
"Wir schwören
beim ewigen Herrgott, wir schwören bei dem Geiste unserer Toten,
Diese 20000 wahnsinnigen
Richter und Staatsanwälte waren von dem Wahn besessen,
"Hans Frank blickte
auf 20000 Juristen herab:
Ingo Müller
schrieb in "Furchtbare Juristen", 1987, Seite 201, daß es unter den
"Die Menschheit wird die deutsche Richterschaft überdauern." |
(Ruine des Volksgerichtshofs) "Nach
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelte es sich bei dem Volksgerichtshof
"Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der im Schrifttum überwiegend vertretenen Ansicht, die das Schwurgericht [= bei dem Landgericht Berlin unter Vorsitz von Ernst-Jürgen Oske] für richtig hält, kann ein Richter wegen einer durch richterliche Entscheidung (Todesurteil) verursachten Tötung nach § 211 oder § 212 StGB nur bestraft werden, wenn er die Entscheidung durch vorsätzliche Rechtsbeugung (§ 336 StGB) getroffen hat. Dabei ist der Nachweis des unbedingten Vorsatzes erforderlich (BGHSt 10, 294) [= Urteil 1 StR 56/56 des BGH vom 07.12.1956 = Sperrwirkung zugunsten mordender Richter]. Dieser Grundsatz gilt auch für den Angeklagten [= Hans-Joachim Rehse], der Berufsrichter am Volksgerichtshof war." "Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie zuletzt in dem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 30. April 1968 (NJW 1968, 1339) [= Urteil 5 StR 670/67 des BGH vom 30.04.1968 unter Vorsitz von Werner Sarstedt] zum Ausdruck gekommen ist, handelte es sich bei dem VGH um ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Gericht im Sinne des § 1 GVG." "Das Schwurgericht folgt dieser Rechtsprechnung, weil es in der sich auch auf diese Frage erstreckenden Beweisaufnahme keine Tatsachen festgestellt hat, die eine andere Auffassung rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft hat den Charakter des VGH als eines Gerichts im Sinne des § 1 GVG ebenfalls ausdrücklich nicht in Zweifel gezogen. Auf den Angeklagten sind deshalb die Grundsätze anzuwenden, die sich allgemein aus den Rechten und Pflichten eines Richters ergeben. Das Schwurgericht kann dem Angeklagten nicht nachweisen, daß er sich als Richter am VGH in den hier zu untersuchenden sieben Strafverfahren bei der Leitung oder Entscheidung der Rechtssachen vorsätzlich zum Nachteile der Betroffenen einer Beugung des Rechts (§ 336 StGB) schuldig machte." Urteil 3 P Ks 1/67 (27/68) des LG Berlin vom 06.12.1968 (siehe auch Jörg Friedrich, Freispruch für die Nazi-Justiz, Berlin 1998, Seite 615) "Die Menschheit wird die deutsche Richterschaft überdauern." |
Quiz-Frage für Anhänger der Zwickauer Nazis Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe: Bei welcher Organisation waren die folgenden Nazis und SS-Leute als Führungskräfte beschäftigt?
Zur Lösung siehe hier. |
"Unfrisierte Gedanken" Stanislaw Lec hat über unmenschliche Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, viele "Unfrisierte Gedanken" verfaßt, z.B.: - "Sogar ein Glasauge sieht seine eigene Blindheit." (10)Quelle: Stanislaw Jerzy Lec: Sämtliche unfrisierte Gedanken. Aus dem Polnischen übertragen von Karl Dedecius. Carl Hanser Verlag, München 1982, 1986, 1996. Die Seitenzahlen der zitierten Aphorismen stehen in Klammern. |