E-Mail Spam von Beate Bahner

From: Fachanwaltskanzlei Bahner <info@beatebahner.de>
To: Fachanwaltskanzlei Bahner <info@beatebahner.de>
Subject: Häusliche Quarantäne: Gesundheitsämter verstoßen gegen das Infektionsschutzgesetz
Date sent: Mon, 23 Nov 2020 14:37:23 +0000

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 14.01.0438.000; Mon, 23 Nov 2020 15:37:23 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem beigefügten 3. Offenen Brief der Anwälte für Aufklärung legen wir dar, warum die Quarantäne-Anordnungen auf Basis eines positiven PCR-Tests rechtswidrig sind: Ein PCR-Test ist nicht imstande, eine akute Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus nachzuweisen. Dies ist aber die zwingende gesetzliche Voraussetzung für die namentliche Meldung der Labore an die Gesundheitsämter.
Die Labore verstoßen damit gegen den Datenschutz und gegen das Infektionsschutzgesetz.
Die Gesundheitsämter verstoßen mit ihren Anordnungen der häuslichen Quarantäne ebenfalls massiv gegen das Infektionsschutzgesetz und gegen das Grundgesetz. Denn nach Art. 104 Abs. 1 GG dürfen freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur auf Basis eines Gesetzes ergehen, soweit die Voraussetzungen allesamt erfüllt sind. Dies ist seit Monaten nicht der Fall, inzwischen mussten sich vermutlich Millionen von Menschen in häusliche Quarantäne gegeben, obwohl sie keinen Krankheitserreger in sich tragen und damit auch kein Verdacht einer Ansteckung besteht.

Lesen Sie mehr im beigefügten Brief, den Sie auch unter Offener-Brief3-Quarantaene.pdf herunterladen können.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie ein Interview zum Thema mit Dr. Wolfgang Wodarg, Gordon Pankalla und Beate Bahner: YouTube-Interview

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Mit besten Grüßen! Ihre

Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

BAHNER
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arzt | medizin | gesundheitsrecht
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