E-Mail Spam von Beate Bahner
From: Fachanwaltskanzlei Bahner <info@beatebahner.de>
To: Fachanwaltskanzlei Bahner <info@beatebahner.de>
Subject: Häusliche Quarantäne: Gesundheitsämter verstoßen
gegen das Infektionsschutzgesetz
Date sent: Mon, 23 Nov 2020 14:37:23 +0000
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Mon, 23 Nov 2020 15:49:13 +0100
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FP-SHA1:A5:AB:CD:AD:F5:A5:79:E4:CB:E6:6B:16:6B:61:A1:96:2D:93:7E:BE)
esmtp id 1khCzp-1vqZZg0; Mon, 23 Nov 2020 15:39:13 +0100
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14.01.0438.000; Mon, 23 Nov 2020 15:37:23 +0100
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem beigefügten 3. Offenen Brief der Anwälte für Aufklärung
legen wir dar, warum die Quarantäne-Anordnungen auf Basis eines positiven
PCR-Tests rechtswidrig sind: Ein PCR-Test ist nicht imstande, eine akute
Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus nachzuweisen. Dies ist aber die zwingende
gesetzliche Voraussetzung für die namentliche Meldung der Labore an
die Gesundheitsämter.
Die Labore verstoßen damit gegen den Datenschutz und gegen das Infektionsschutzgesetz.
Die Gesundheitsämter verstoßen mit ihren Anordnungen der häuslichen
Quarantäne ebenfalls massiv gegen das Infektionsschutzgesetz und gegen
das Grundgesetz. Denn nach Art. 104 Abs. 1 GG dürfen freiheitsbeschränkende
Maßnahmen nur auf Basis eines Gesetzes ergehen, soweit die Voraussetzungen
allesamt erfüllt sind. Dies ist seit Monaten nicht der Fall, inzwischen
mussten sich vermutlich Millionen von Menschen in häusliche Quarantäne
gegeben, obwohl sie keinen Krankheitserreger in sich tragen und damit auch
kein Verdacht einer Ansteckung besteht.
Lesen Sie mehr im beigefügten Brief, den Sie auch unter
Offener-Brief3-Quarantaene.pdf
herunterladen können.
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie ein Interview zum Thema mit Dr. Wolfgang
Wodarg, Gordon Pankalla und Beate Bahner:
YouTube-Interview
Sie können diese Email gerne teilen.
Mit besten Grüßen! Ihre
Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
BAHNER
fachanwaltskanzlei heidelberg
arzt | medizin | gesundheitsrecht
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